Quelle: Heimatkunde Baselland «Olsberg».
Band 3, Bezirk Liestal
Verfasser: Lehrer Wenger in Arisdorf, ca. 1862
Kantonsbibliothek Baselland
Basellandschaftliche Zeitung 13. Mai 1881
Abstimmungsempfehlung zum neuen Gemeindeverwaltungsgesetz
« … weil niemand daran denkt die gut verwaltete Bürgergemeinde Olsberg aufzuheben, … »
Heinrich Boos, Urkundenbuch der Landschaft Basel I. Teil: 708 - 1370 (Basel 1881), Nr. 317 Seite 270 ff.
«Es ist mir jüngst die Anzeige geworden, dass sich die drei hiesigen Ortsbürger Rudolf Speiser, Heinrich Jauslin und Jakob Jauslin beim Holzmachen im hiesigen Gemeindewald arge Exzesse durch Entwenden und Verkaufen von noch nicht aufgesetztem Holz, teilweise um Schnaps, womit sie sich berauscht haben zu Schulden kommen lassen. Auch hätten sie das vom Regierungsrat bewilligte Mass der Bürgerholz-gabe bedeutend überschritten. Ich stellte sie zur Rede worauf sie behaupteten sie hätten nur ein unbedeutendes Quantum Äste verkauft. … Statt dass es aber hörte, ich seither nicht nur obige Anzeige von mehreren Seiten her bestätigen, sondern musste noch vernehmen, dass die heillose Wirtschaft insgeheim fortgetrieben werde. Ich möchte nun, um derselben ein für allemal ein Ziel zu setzen, Ihnen zu Handen des Regierungsrates den Antrag stellen: «Es sei die ganze Bewirtschaftung des sämtlich im Aargau gelegenen Gemeindewaldes Basel-Olsberg der dortigen Gemeinde zu entziehen und der Bezirksforstinspektion Rheinfelden speziell zu unterstellen und zwar in der Weise, dass sie die sämt-lichen Bürgerholzgaben durch auswärtige Holzmacher anfertigen und auch Nachpflanzung, Auslichtung und der-gleichen selbst besorgen liesse und dass das Betreten des Gemeindewaldes seitens eines Basel-Olsberger Bürgers mit einem Schneidewerkzeug mit 5 bis 10 oder 4 bis 8 tägiger Gefangenschaft geahndet würde. Sonst «guetet» es nicht. Einstweilen habe ich auch die genannten Frevler beim Gemeinderat Aargau-Olsberg verzeigt damit sie (soweit etwas von ihnen erhältlich ist) nach Aargauischen Gesetzen gebüsst werden.
Im Übrigen scheint mir es sollten die fast in keiner Beziehung den Gesetzen entsprechenden Einrichtungen und Verhältnisse der Gemeinde Basel-Olsberg vom Regierungsrat in baldigste und ernstlichste Erwägung gezogen und ein Abhilfe treffender Entscheid getroffen werden. Mehrere wichtige Punkte harren ihrer Behandlung, darunter die im abgewichenen Winter stattgefundene diebische Ausbeute des Gemeindewaldes durch die Bürger, die Einleitung der Bestrafung der letzten wegen gesetzwidrigen Verkaufs ihres Gabholzes, Bevogtigung des Speiser wegen seiner Trunksucht und Arbeitsscheu, Beitragsverhältnisse an die Schulauslagen zu Arisdorf, neue Festsetzung des Bürgernutzens usw. Er erinnert dann an seinen seinerzeitigen Antrag auf Anschluss an Arisdorf.»
Beschreibung von Olsberg BL - Mitte 19. Jahrhundert
gekürzte Fassung von Joseph Echle-Berger
Olsberg ist eine Gemeinde, die zum Teil zum Kanton Aargau, zum Teil zum Kanton Basel-Landschaft gehört; der Violenbach trennt die beiden Olsberg von einander. Auf dem rechten Ufer genannten Baches liegt Aargau-Olsberg, auf dem linken Basel-Olsberg. Beide Orte (oder wenn man will, der gesamte Ort Olsberg) liegt ca. eine Stunde in südlicher Richtung von Rheinfelden .Wir befassen uns hier hauptsächlich mit Basel-Olsberg; es wird aber Manches erwähnt werden, das auch auf Aargau Bezug hat. Von einem Basel-Olsberger-Bann kann man jetzt eigentlich nicht reden, denn seit der Bannvermessung im Jahre 1854 ist derselbe mit dem Bann von Aargau-Olsberg verschmolzen. Im Jahre 1803 wurde ein solcher von der Gemeinde Arisdorf mit einem Katasterwert von Fr. 31’000.— an Wert abgetreten; bei jener Vermessung aber kam dieser Katastersatz , wahrscheinlich weil Basel-Olsberg stillschweigend über die Sache hinging, in den Kataster von Aargau-Olsberg. Die hier folgende Bannbeschrebung bezieht sich auf denjenigen Teil des Olsberger Bannes, der auf Basellandschaftlichem Boden liegt.
Auf der Nordseite wird der Bann durch den Violenbach begrenzt, auf dem (dem nördlichen) Ufer liegt das Dorf Aargau-Olsberg so nahe, dass beide Orte dem Unkundigen eine Gemeinde zu bilden scheinen. Gegen Osten ist der gleiche Bach als Grenzscheide anzusehen, denn gerade oberhalb des Dorfes verändert der Bach seine nordwestliche Richtung in eine westliche. Gegen Süden bildet die Wasserscheide zwischen Arisdörferbach und dem Olsbergerbach die Grenzscheide, es ist hier die Hombergergass die ausgeprägte Grenzlinie. Im Westen geht die Bannlinie in schiefer Richtung d.h. nordwestlich von der Höhe zwischen Arisdorf und Olsberg gegen den Violenbach oberhalb des Klosters Olsberg. Die ganze Fläche bildet die nördliche und nordöstliche Abdachung der Höhe zwischen Arisdorf und Olsberg.
Blick nach aussen
Auf der ebenerwähnten Anhöhe hat man einzig eine Fernsicht über die engen Banngrenzen hinaus, postiert man sich auf einen etwas günstigeren Punkt derselben, so sieht man im Süden das Dorf Arisdorf mit seinem mit Obstbäumen wohlbesetzten Gelände. An den gegenüberliegenden Abhängen des Eileten und Scheuerhaldens treten uns die meisten Nebenhöfe dieser Ortschaft vor den Blick. Gegen Westen liegt an den von der Sonne beglänzten Fluten des sich nach Norden wendenden Rheines die Stadt Basel. Das Münster nimmt zu dieser Höhe eine eigentümliche Stellung ein. Wenn der Landmann von hier aus das Münsterdach glänzen sieht, so sagt er: Jetzt ist zwei Uhr Nachmittag. Den Saum des Gemäldes bildet nach dieser Richtung der blaue Wall der Vogesen, deren höchste Gipfel ragen in etwas nordwestlicher Richtung über den Chrischonaberg empor. Zwi-schen Basel und dem gegen die Ergolz abfallenden Elbis steigen die Rauchsäulen der Saline Schweizerhalle in die Höhe. Nordwärts liegt der Höhenzug , der sich vom Violenbach zwischen Rheinfelden und Olsberg erhebt, über diesen hinweg schweift der Blick auf die untersten Plateaus des Schwarzwaldes, auf dem ein in jener Gegend Kundiger von hier aus manche Ortschaft erkennt. Über diesen untersten Teilen aber sieht man alle die sanften Erhöhungen des genannten Gebirges vom Chrischonenberge bis nach Säckingen hinauf. Diese Seite des Schwarzwaldes mit seinen abwechselnden Formen und Kulturarten (Wiesen, gelbe Getreidefelder und Waldungen) fesseln die Blicke eines Reisenden, der hier zum ersten Mal durchreist unwillkürlich. Ostwärts ist der Rahmen des Gemäldes durch die Anhöhe, die zwischen Magden und Olsberg liegt und durch den etwa eine Stunde entfernten Sonnenberg etwas näher gerückt als gegen Westen und Norden und ist weniger geeignet unsere Blicke festzuhalten.
Blick nach innen
Wir verweilen noch einige Zeit auf der schon mehrmals erwähnten Anhöhe zwischen Olsberg und Arisdorf. Von hier sehen wir wie die Hauptverbindungsstrasse des Ortes von Westen, dem benach-barten Giebenach her, zwischen den beiden Waldungen, welche die Anhöhen (rechts und links des Baches bedecken) herantritt, endlich die Häusergruppe erreicht, die mit ihrer Kirche früher sämtlich das Kloster bildeten; von hier führt die Strasse in fast gerader Richtung in das Dorf Aargau-Olsberg. Aus dem Dorf führt die Strasse in derselben Richtung durch ein mit Obstbäumen wohlbesetztes Gelände mit mässiger Steigung nach Magden.
Diese Verbindungsstrasse wird von Nord nach Süd durchschnitten von dem von Rheinfelden nach Arisdorf führenden Fahrweg. Der Weg nach Arisdorf wurde erst in neuester Zeit von der Baselland-schaftlichen Behörde als Verbindungsweg bezeichnet. Es war hohe Zeit, dass man ihn auch höheren Ortes als Weg erklärte; denn einen traurigeren Weg findet man wohl auf basellandschaftlichem Bo-den nicht. Über die Höhe zwischen Arisdorf und Olsberg führt ein breiter Weg, der wie schon erwähnt, die Grenzlinie zwischen beiden Bännen bildet, früher war dies eine breite Gasse für «Hirt und Herde», rechts und links von hohen Hägen begrenzt, um das Eigentum gegen die Übergriffe des zur Weide ziehenden Viehes zu schützen.
Im Südosten des Dorfes entspringt der Violenbach bis zum Dorf wird er durch verschieden Quellen die ihm rechts und links zufliessen, so verstärkt, dass er früher beim Kloster ein Mühlewerk beweg-te. Dieser Bach war früher sehr fischreich. Das Auftreten des Violenbaches oberhalb und unterhalb des Dorfes ist ein sehr prosaisches. Früher hatte das Kloster einen Weiher oberhalb des Dorfes und einen solchen unterhalb desselben, der letztere diente als Reservoir für die Mühle. Wo diese Weiher lagen, befindet sich fruchtbares Land.
Bearbeitung des Bodens
Der zu Basel-Olsberg gehörende Waldboden ca. 34 Jucharten liegt auf Aargauer Gebiet auf der Höhe zwischen Olsberg und Rheinfelden; er ist mit Eichen, Buchen und Erlen bewachsen. Ausser diesem Waldboden besitzt der Ort noch ca. 18 Jucharten Gemeindeland, das in den 1840er Jahren urbanisiert wurde.
Geschichte
Das Kloster war verpflichtet, die beiden Ortschaften zu beholzen. Bauholz erhielt jeder Ort so viel als zur Ausbesserung der vorhandenen Gebäulichkeiten nötig war. Ohne Einwilligung des Klosters durfte aber kein Neubau aufgeführt werden. Es herrschte die Redensart: «Es darf kein neuer Ziegel angehängt werden». Zu den vorhandenen Feuerherden gab das Kloster auch das nötige Holz.
1814 wurde für obige Gerechtsame an beide Ortschaften je ein Stück Wald ausgeschieden und zwi-schen den beiden Ortschaften verteilt. Basel-Olsberg erhielt seinen Anteil auf 7 Feuerherde. Ausser diesem Recht hatten die Dörfler noch das Recht auf den Wiesen des Stiftes nach dem Erntet zu weiden. Im Frühling war bis Georgentag der Weidgang in den Waldungen offen. Ferner hatte das Kloster die Verpflichtung für die Dörfer den Wucherstier zu halten, dieses Recht wurde vom Stand Aargau mit einer Jucharte Matten vergütet. Die letztgenannten Punkte lagen nur im Interesse der Vermögenden, um aber die Sache auszugleichen, liessen sich die Ärmeren das Recht nicht nehmen, das Recht der Notwehr gegen den Hunger am Kloster auszuüben: sie bettelten. Ältere Leute erzählten, der Jammer sei nicht klein gewesen, als das Kloster aufgehoben wurde. Überall hiess es: Wo sollen nun die Armen ihr Almosen suchen?
Damals aber stand es in beiden Olsberg sehr schlimm. Viele verliessen sich aufs Kloster und flohen der Arbeit seither lernten sie arbeiten und leiden nun weniger Mangel als damals. In Zeiten des Krieges hatten die Dörfler gewiss das Schicksal mit dem Kloster zu teilen.
Wir erwähnen hier, dass im Jahre 1771 die Äbtissin Maria Viktoria (wahrscheinlich von Schönau) für Basel-Olsberg einen neuen Bürger aufnahm, was auffallen muss, da Olsberg in die Herrschaft Farnsburg gehörte und weil eine katholische Äbtissin einem Protestanten eine solche Begünstigung zu Teil werden liess.
Bis 1798 und 1799 wissen wir nichts mehr von den Schicksalen des Ortes zu erzählen. In diesen Jahren wurde der Ruf der Freiheit auch in diesem kleinen Orte gehört. Man pflanzte einen Frei-heitsbaum und erwies ihm die gebührende Ehre, indem man darum tanzte; auch soll man Miene gemacht haben, das Kloster zu plündern, doch kam’s nicht zur Ausführung. Beim Zuge der Deut-schen nach Frankreich nach Napoleons Sturz hatte man hier nicht Mangel an Einquartierung.
1830 – 1833 nahmen die Basel-Olsberger an dem Kampfe der Landschaft mit Basel regen Anteil. Aus dieser Zeit wird von einem noch lebenden Mann erzählt, er sei am 3. August 1833 genötigt worden einen zurückgebliebenen Söldner der seitwärts von ihm entfliehen wollte, zu erschiessen. Eine rohe Horte habe den Fliehenden bemerkt und habe den Vorwand gebraucht, er (der Olsberger) sei nicht gut gesinnt und habe den Söldner wollen entfliehen lassen, man habe dann Miene gemacht, ihn selbst zu töten, wenn er den Söldner nicht töte; einsehend, dass die Horte zwei für Einen töten würde, habe er sich in das Unvermeidliche gefügt. Das geschah als der Feind geschlagen war.
Obgleich 1461 der Violenbach als Grenze zwischen Österreich und dem nunmehrigen Kanton Basel bezeichnet wurde, so haben doch in den 1840er Jahren Abgeordnete von Baselland und Aargau wieder an Ort und Stelle sie zu bestimmen für nötig befunden. Obgleich auch 1803 aus dem Kataster von Arisdorf zu Gunsten von Olsberg (Basel-Olsberg) Fr. 31’000.— als Kataster für diesen Ort abgeschrieben wurde, besitzt Basel-Olsberg gegenwärtig weder einen Bann, noch einen Kataster. Bei Käufen fertigt der Gemeindevorsteher alle verkauften Liegenschaften von Basel-Olsberg nach basellandschaftlichen Gesetzen und derselbe Gemeindevorsteher kann einzig das Land in dem früheren Basel-Olsberger Bann würdigen, während dazu in andern Gemeinden 5 und 7 Mitglieder nötig sind. In den 1830er und 1840er Jahren stand es hier um die Gemeindeverwaltung sehr schlimm. Da wurde Holz geschlagen und unter die Bürger verteilt oder verkauft und ein grosser Anteil des Erlöses den Bürgern zugestellt, ohne an die Zukunft zu denken. Die im Orte wohnenden Bürger trieben dieses leichtsinnige Wesen bis auswärts wohnende dagegen auftraten und höheren Orts darauf aufmerksam machten, worauf Olsberg einen Verwalter erhielt , dem die ganze Gemeindeverwaltung übertragen wurde. Diese Verfügung hat nun wieder einige Ordnung in die Gemeindeverwaltung gebracht. Der Verwalter war Herr Niederhauser, Kassier der Hypothekenbank in Liestal.
Das Dorf und die Gebäude
Basel-Olsberg wird von den Aargau-Olsbergern das «Ländli» genannt, Aargau-Olsberg heisst da-gegen das «Dörfli». Das Dörflein Basel-Olsberg nimmt mit den Strassen eine Fläche von ca. 3 Jucharten ein, es zählt 7 Häuser. Die Strasse, welche bogenförmig sich hinzieht, befindet sich in einem traurigen Zustande. Das Strassenbett selbst ist uneben und voller Pfützen, man mag fast hinkommen, wenn man will. Rechts und links ziehen sich unordentliche Gräben hin, breiten sich unordentliche Dungstätten ohne bestimmte Grenzen aus, auch Jauchebehälter findet man, die ihren Inhalt in die Strasse oder in den Bach entfliehen lassen. Die Häuser haben von Aussen wenig Ansprechendes. Die Bauart verrät grösstenteils, dass nur gebaut wurde, um auch wohnen zu können. Zu den meisten Wohnstuben gelangt man durch die Küche. Die Stuben selbst sind dunkel und eng. Die ökonomischen Verhältnisse der Einwohner sind auch der Art, dass die Zukunft nicht viel Besseres bringen wird.
Bewohner
1860 zählt Olsberg 41 Personen. Im Ganzen hat es 12 Bürger: 7 wohnen im Ort, die übrigen auswärts. Die Nachkommen desjenigen, der sich 1771 unter der Äbtissin Maria Viktoria einkaufte, sind die Einzigen, die schon von Anfang dieses Jahrhunderts hier Bürger waren, alle andern sind im laufe dieses Jahrhunderts Bürger von Olsberg geworden. Sie stammen aus den verschiedensten Gegenden der Welt.
Beschäftigung
Die Bewohner von Basel-Olsberg beschäftigen sich (1860) ausschliesslich mit Landwirtschaft, einige Zeit stand ein Bandstuhl im Ort. Getreide wurde bloss für den eigenen Bedarf gepflanzt. Der Wieswachs und das Obst, also auch Vieh und Milch sind die Geldquellen der Bewohner. Wein wird bloss für den eigenen Bedarf gepflanzt.
Gemeindeeinrichtung
Olsberg gehört zum Bezirk Liestal und ist nach Arisdorf kirch- und schulgenössig. Vor der Reformation gehörte es nach Kaiseraugst und dann nach Magden zur Kirche und Schule. Ehe es einen eigenen Bann hatte, bildete es in noch mancher Beziehung mit Arisdorf ein Ganzes, es hatte z.B. kein eigenes Amtsblatt. Seit der Trennung der Landschaft hat es einen Gemeindevorsteher. Einige Jahre hatte es wegen schlechter Gemeindeverwaltung einen Gemeindeverwalter, der von der Regierung bestellt war.
Gegenwärtig (1860) hat der Ort niemand, der Armenunterstützung geniesst. Der Gemeindenutzen besteht in ¾ Klafter Holz und Wellen und nahezu 3 Jucherten Gemeindeland. Es ist Aussicht vorhanden, dass jedem Bürger wieder ein ganzes Klafter Holz verabfolgt werden kann. Weil die Gemeinde durch die schlechte Gemeindeverwaltung verschuldete, musste Gemeindewald zur Deckung der Schulden herangezogen werden. Eine eigene Bewandtnis hat es hier mit de Gemeinderat. Während anderwärts 5 und 7 Mitglieder zur Beratung nötig sind kann es der Vorsteher von Olsberg BL allein! Um diesem Übel und auch manchem andern abzuhelfen, wollte die Regierung Olsberg wieder mit Arisdorf vereinigen, allein Arisdorf weigerte sich auf die Sache einzugehen.
Familiengemeinschaft
Da die gegenwärtigen (1860) Familien, welche nun die Bürgergemeinde bilden, erst in neuerer Zeit sozusagen zu einer Gemeinde zusammen getreten sind, so kann von Familiengemeinschaft und Verwandtschaft unter derselben nicht die Rede sein. Der Eine stammt von Wintersingen, der Andere von Rothenfluh, ein dritter von Tenniken, ein Vierter aus einem der übrigen 21 Kantone löblichen Eidgenossenschaft, ein fünfter aus einem der 38 Bundesstaaten Deutschlands. Kurz die Einwohnerschaft geht sich in Bezug auf Abstammung im engeren Sinne unter sich gar nichts an. Die gegenwärtigen Geschlechter des Ortes sind Jauslin (1771 unter der Äbtissin Maria Viktoria eingebürgert), Speiser, ein von Wintersingen eingewanderter Bürger, der Gelegenheit fand, sich als Olsberger zu legitimieren, ohne sich einzukaufen, ferner Metzler, Thommen, Gisin, Brucker, Bussmann und Tannenhauer …
Lebensweise
Obgleich die Basel-Olsberger in Bezug auf Lage mit Aargau-Olsberg eine Dorfschaft bilden, hat doch der Basel-Olsberger wenig von der Kleidung der Jenseitigen angenommen. Bei den Frauen trifft man alle drei benachbarten Schwestern an, die moderne Baselbieter-, die Fricktaler- und die Markgräflertracht.
Die Nahrung der Einwohner ist einfach, ja bei einem Teile ärmlich. Jeden Morgen und allabendlich zeigt sich die Kaffeekanne auf dem Tisch. Mittags sind Mehlspeisen sehr häufig; Rindfleisch wird an Werktagen in wenigen Haushaltungen vorgesetzt. Der Branntwein hatte nur noch vor einem Jahr mehr Konsumenten als in dem 20 mal grösseren Arisdorf, hat aber in der letzten Zeit seine Opfer gefordert.
Geistige und gemütliche Richtung
Die Geistesbildung fand hier nie einen Sporn; denn im Ort waren nie Vorbilder welchen man nach-zustreben trachtete, geistige Überlegenheit gegen Andere hätte auch nie grosse Vorteile gebracht. Das benachbarte Aargau-Olsberg verfolgte auch bis in die neueste Zeit eine so materielle Richtung , dass von da aus keine Anregung geschehen konnte.
Etwas charakterisiert den jenseitigen Olsberger vor seinem Nachbarn sehr und die diesseitigen be-sonders die älteren habe dasselbe von jenen auch angenommen, das ist die eigentümliche Aussprache. Dieselbe hat etwas Singendes, die Vokale werden ziemlich gedehnt ausgesprochen.
Spiele und Vergnügen
Man kennt kein anderes Spiel als das Kartenspiel. Sommerszeit begibt man sich zum Wirtshaus in Aargau-Olsberg und bringt den Sonntag-Nachmittag auf der Kegelbahn zu. Der Zug zu Sonntags-ausflügen ist mehr nach Rheinfelden als in das eben so nahe Liestal gerichtet; man kauft da den nötigen Bedarf für die Haushaltung und trinkt, besonders während des Sommers, das in der Umge-gend renommierte Bier. Am Neujahr und an Fastnacht ist die Wirtschaft in Aargau-Olsberg der Ort, wo man seine Freunde sucht. Da aber auch hier selten getanzt wird, so besteht die Freude junger Leute bloss im Versorgen einiger Schoppen und in der Unterhaltung über Feld und Stall, wenn nicht die Spielkarte das Letztere verdrängt. Für Musik zeigt sich wenig Sinn, ebenso ist Blumen-liebhaberei hier nicht zu Hause, obgleich Altlehrer Hodel selig in Aargau-Olsberg, als Liebhaber der Botanik, in diesem Punkt mit löblichem Eifer und gutem Beispiel vorleuchtete. Wollten wir dies auf Rechnung der grossen Sparsamkeit der Bewohner schreiben, so wäre man im Irrtum; denn bei Ausgängen in benachbarte Ortschaften, sieht man an Einzelnen eben nicht grosse Sparsamkeit. Wie es mit Blumen- und Gartenkultur steht, so ist es mit der Lektüre. Man wird wohl nicht mehr als eine Zeitung lesen. Die Jugendbibliothek zu Arisdorf, die auch Olsberg zugänglich ist, wurde bis jetzt wenig benutzt. Gegenwärtig soll von Aargau-Olsberg Lesestoff bezogen werden.
Wenn man diese Verhältnisse betrachtet, so muss man die Bevölkerung einer solchen (kleinen) Ortschaft gewissermassen bemitleiden. Lage und Fruchtbarkeit des Bodens könnten hier vermögliche und glückliche Menschen wohnen, allein der Hang eines grossen Teiles (von den Wenigen) zum Sich-gehen-lassen das zur zweiten Natur geworden ist, ist Ursache, dass nicht bald viel Besseres zu erwarten ist.
Es ist nun bereits gesagt, welche Einfluss Kirche und Schule hier haben. Es erscheint dem Beobachter, als betrachte man hier mehr als anderwärts beide Anstalten als solche des Herkommens und den Besuch derselben als einen Tribut, den man ihnen schuldig sei, und nicht als gerade das Gegenteil: als Provinzen, von wo man Schätze fürs Leben in die Wohnung einführen kann. Kurz Alles das verschlingt der gemein materielle Sinn, was Kirche und Schule in die Jugend niederzulegen suchen. In dieser Hinsicht war gewiss die Trennung der Ortschaft in die beiden Olsberg für das hierseitige kein Gewinn; denn obgleich jenseits des Baches auch materieller Sinn manches Gute niederdrückt, so ist dort noch eher Boden für ein geistiges Erheben zu finden.
Fusion der Gemeinden Basel-Olsberg mit Arisdorf
Seit 1854 bestanden Bestrebungen, um die politische Gemeinde Basel-Olsberg mit Arisdorf zu verschmelzen. Diese zogen sich bis 1860 hin.
Am 25.August 1854 stellte der Verwalter der Gemeinde Basel-Olsberg in einem langen Bericht an den Regierungsrat die Verhältnisse in Olsberg dar und stellt das Gesuch und den Antrag, Olsberg möge durch Landratsbeschluss als selbständige Gemeinde aufgehoben und mit Arisdorf vereinigt werden.
«Es ist erwiesen, dass derzeit in Basel-Olsberg kein Bürger lebt, dem die Verwaltung der Gemeindefonds und Güter anvertraut werden dürfte und sähe sich die regierende Staatsbehörde genötigt, derselben immerhin auswärts einen Vermögensverwalter zu bestellen. Dies würde grosse Kosten verursachen, mit Schwierigkeiten verbunden sein. Die übrigen Vermögensgeschäfte, z.B. Versammlungen und deren Leitung kann ebenfalls nicht in vertrauenswürdige Hände gelegt wer-den, da in Basel-Olsberg nur 4 Gemeindebürger leben, von denen der eine Armensteuern geniesst und im Armenhaus wohnt, der andere ein junger Trunkenbold ist und der dritte und vierte auf em-pörende Weise bisher geschaltet und gewaltet haben und wahrhaft bald die Gemeinde ihrem öko-nomischen Ruin zugeführt hätten. Eine Gemeindebehörde und übrige Gemeindebeamte, wie das aargauische Gesetz es vorschreibt, konnten noch nie in Basel-Olsberg aufgestellt werden und wird dies vielleicht nach hundert Jahren nicht der Fall sein können. Bisher führte entgegen dem Gesetz ein Einziger das Regiment unter dem Namen «Vorsteher» und die vorliegenden Taten dieses «Regime» beweisen des vollständigsten, dass es verstanden worden ist, wie schlechte Landesfürsten es verstehen: das Land mit seinen Einwohnern ist verarmt, nur der Fürst lebt glücklich und fröhlich auf seinem Throne, weil er nehmen und geben kann was er will. Einen Palast habe der Vorsteher jedoch nicht gehabt und ein fürstliches Leben konnte er sich auch nicht leisten, jedoch mit der Absicht regiert, dass Alles ihm gehöre, Land und Leute und dass er Niemandem Rechenschaft schuldig sei.»
Nach langen Ausführungen schlägt der Verwalter vor: Olsberg als besondere politische Gemeinde auf unbestimmte Zeit aufzuheben und dieselbe der Gemeinde Arisdorf auf unbestimmte Zeit einverleibt und dem Gemeinderat die er Gemeinde bezüglich der Gemeindeverwaltung nach unterstellt wird. Die Grenzen des jetzt bestehenden Bannes von Basel Olsberg bleiben unverändert und durch gesetzliche Steine ausgeschieden.
Die Liegenschaften wurden durch eine von der Gemeinde Arisdorf gesetzlich gewählte Kataster-Schatzungskommission geschätzt. Plan und fertiger Kataster sind im Gemeindearchiv zu Arisdorf aufbewahrt. Auf das Gemeindevermögen der Basel-Olsberger haben die Arisdorfer auf keine Zeiten Anspruch, sowenig die Olsberger am Gemeindevermögen der Arisdorfer.
Die bürgerrechtlichen Verhältnisse der Olsberger bleiben unverändert, die heimatrechtlichen Schriften lauten fortan auf Basel-Olsberg, werden aber vom Gemeinderat Arisdorf ausgestellt.
Am 26. Juni 1858 hat sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine vollständige Inkorporation der Gemeinde Olsberg in die Gemeinde Arisdorf ausgesprochen. Diese soll vorerst auf gütlichem Wege angebahnt werden. Sollte keine Vereinigung bewerkstelligt werden können, so behält sich der Regierungsrat weitere Massnahmen vor.
Die Direktion des Innern schreibt am 29. Mai 1861 an den Regierungsrat: «Die Frage, ob die Ge-meinde Olsberg als solche aufzugeben und mit der Gemeinde Arisdorf verschmolzen werden sollte, kann in Zeiten von immensen Parteikämpfen, wie sie seit längerer Zeit bei uns bestehen, nicht mit Hoffnung auf ein befriedigendes Resultat gelöst werden. Dann ist abzuwarten, ob und inwieweit das durch die neue Verfassung erlassene Gemeindeorganisationsgesetz über ein solches Verhältnis sich aussprechen wird. Darum beantrage ich dem Gegenstand für dermalen keine weitere Folge zu ge-ben.» Der Regierungsrat hat in diesem Sinne beschlossen.
Am 2. Dezember 1881 schreibt der Gemeinderat von Basel-Olsberg ein Gesuch um Aufhebung des Beschlusses zur Vereinigung mit Arisdorf. Aber es half nichts: Auf dieses Gesuch hin teilt der Regierungsrat mit, dass auf dasselbe nicht eingetreten werden könne, da die Verschmelzung auf einem vom Volke angenommenen Gesetze und nicht auf blassem Landratsbeschluss beruht.